Winterdienst Vorschriften: Was Eigentümer und Hausverwaltungen wissen müssen
Wenn der erste Schnee fällt, beginnt für viele Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen eine stressige Zeit. Die gesetzliche Räum- und Streupflicht (auch Verkehrssicherungspflicht genannt) verlangt schnelles und zuverlässiges Handeln. Wer hier nachlässig ist, riskiert bei Unfällen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Regelungen für Eigentümer zusammen und zeigen, wie Sie sicher durch den Winter kommen.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer der Immobilie. Diese Pflicht umfasst die angrenzenden öffentlichen Gehwege, Hauszugänge, Einfahrten und Müllplatz-Zugänge.
Übertragung auf die Mieter
Eigentümer können die Räumpflicht über den Mietvertrag an die Mieter delegieren. Eine bloße Erwähnung in der Hausordnung reicht hierfür in der Regel nicht aus – die Klausel muss zwingend Bestandteil des Mietvertrags sein.
Wichtig: Auch wenn die Pflicht delegiert wurde, verbleibt die Überwachungspflicht beim Eigentümer. Kommt ein Mieter seiner Pflicht nicht nach (etwa wegen Krankheit oder Urlaub) und es passiert ein Unfall, kann der Eigentümer dennoch (mit-)haftbar gemacht werden.
Wann und wie oft muss geräumt werden?
Die genauen Zeiten werden durch die Satzungen der jeweiligen Städte und Kommunen festgelegt (z.B. in Siegburg, Köln oder Bonn). Meistens gelten jedoch folgende grobe Richtlinien:
- Werktags: Zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr müssen die Wege gefahrlos passierbar sein.
- Sonn- und Feiertags: Die Räumpflicht beginnt oft erst ein bis zwei Stunden später, also meist ab 08:00 oder 09:00 Uhr.
Bei starkem und anhaltendem Schneefall reicht es nicht aus, nur einmal am Tag zu räumen. Die Wege müssen, sobald es die Witterung zulässt, immer wieder geräumt und gestreut werden.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Die Verwendung von Streusalz ist in fast allen Kommunen zum Schutz von Umwelt und Grundwasser streng verboten. Ausnahmen bestehen oft nur bei extremen Wetterlagen (Eisregen) oder an gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Gefällen.
Erlaubt und empfohlen sind abstumpfende Mittel wie:
- Sand
- Split
- Granulat
Denken Sie daran: Am Ende der Wintersaison muss das Streugut von den Wegen wieder entfernt werden.
Die sicherste Lösung: Ein professioneller Winterdienst
Aufgrund der strengen Vorgaben und der hohen Haftungsrisiken entscheiden sich immer mehr Eigentümer und Hausverwaltungen dafür, den Winterdienst an ein professionelles Reinigungs- und Hausmeisterunternehmen auszulagern.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Kein Haftungsrisiko: Bei Abschluss eines Vertrages geht die Haftung bei Unfällen (im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen) auf den Dienstleister über.
- Zuverlässigkeit: Dienstleister überwachen das Wetter und rücken bei Frostgefahr oft schon aus, bevor die Stadt überhaupt erwacht.
- Entlastung: Keine Beschwerden von Mietern und kein Koordinationsaufwand mehr bei Krankheit oder Urlaub von Bewohnern.
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